Triebköpfe

Als Basisfahrzeug oder Triebkopf für die TBZ-Niederrahmenfahrwerke können frontgetriebene Zugfahrzeuge nahezu aller gängigen Hersteller verwendet werden. Ausstattung und Motorisierung können aus dem Angebot der jeweiligen Fahrzeughersteller nahezu frei gewählt werden.

In der Regel kommen hierbei Basisfahrzeuge mit einem maximalen zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg zum Einsatz. Diese dürfen entsprechend mit einer aktuellen Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden. Auf Wunsch können die Fahrzeuge für eine höhere Zuladung aber auch bis 4.900 kg zulässigem Gesamtgewicht konzipiert werden.

Selbstverständlich bieten wir auch Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb an. Alle Fahrzeuge entstehen in enger Zusammenarbeit und mit Um- oder Aufbaugenehmigung der jeweiligen Hersteller.